Folgende Frage ergibt sich im Rahmen einer Neubewertung ergeben:
Bestandsbau | Fertigungshalle | Industriebau
Hallengröße ca. 12000 m?
Ursprungs - BSK liegt vor
Bemessung nach Indsutriebaurichtlinie | Brandlastverfahren
Ergebnis: das Tragwerk ist in F60 zu errichten und auch gemacht.
Jetzt die eigentliche Frage:
Der Bauherr will jetzt Galerieeinbauten vornehmen.
Nutzung als Büroräume.
Größe der Grundrissfläche ca. 5 % der Gesamtfläche.
Muss die Tragkonstruktion der Zwischenbühnen jezt auch in F60 erstellt werden ?